Hausordnung des Campingplatzes

1 - ZUTRITTSBEDINGUNGEN :

A/ Um den Campingplatz zu betreten und sich auf diesem niederzulassen und aufzuhalten, muss der Betreiber oder dessen Vertreter dazu die Erlaubnis erteilt haben und die Campingplatzordnung beachtet werden. Ein Aufenthalt auf dem Campingplatz beinhaltet die Annahme der vorliegenden Campingplatzordnung und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verweilt, muss dem Betreiber oder seinem Vertreter zuvor seine Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei verlangten Registrierungsformalitäten erledigen. Minderjährige können in Begleitung eines Volljährigen einen Aufenthalt verbringen. Sie müssen dazu eine elterliche Erlaubnis vorweisen und der Buchungsvertrag muss von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten unterschrieben worden sein. Das Tragen des Armbands des Campingplatzes ist Pflicht.

B/ Das Zelt oder der Wohnwagen und die dazugehörige Campingausrüstung müssen an dem zugewiesenen Stellplatz und gemäß den Anweisungen des Betreibers oder seines Vertreters aufgestellt werden. Unsere elektrischen Anschlüsse entsprechen den europäischen Normen. Jeder Stellplatz kann nur mit einer Wohneinheit (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) belegt werden. Bei seiner Ankunft muss sich der Campinggast beim Empfangsbüro melden, die voraussichtliche Dauer seines Aufenthalts angeben und einen Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Fall der Schädigung anderer Campinggäste einschließlich Brand vorlegen.

C/ Kautionen: Bei Mietunterkünften wird bei der Ankunft eine Kaution für eventuelle Schäden und Reinigungskosten verlangt, die nach Prüfung der Räumlichkeiten zurückerstattet wird. Kautionen werden bis zur Höhe der Kaution der beschädigten Unterkunft abgezogen. Im Falle der Nichtzahlung des Restbetrags des Aufenthalts vor der Abreise kann der ausstehende Betrag von der Kaution abgezogen oder zusätzlich zu dieser erhoben werden.

D/ Es ist den Campinggästen verboten, auf dem Campingplatz Handelsgeschäfte oder kommerzielle Werbung zu betreiben.

E/ Schwimmbäder und Becken: Das Tragen von Badehosen/Badeboxern ist Pflicht. Alle anderen langen Kleidungsstücke und Accessoires sind in den Schwimmbädern und Becken streng verboten. Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Campingplatzordnung behält sich die Leitung das Recht einer Verweisung aus dem Schwimmbadbereich oder unserer Einrichtung vor. Es ist verboten, Kleidung oder Accessoires zu tragen, welche die Atmung des Schwimmers behindern und Sicherheit und Hygiene beeinträchtigen können. Vgl. Artikel 1 Gesetz Nr. 2010-1192 vom 11. Oktober 2010 und Rundschreiben vom 2. März 2011.

2- EMPFANGSBÜRO :

Die Öffnungszeiten können sich ändern und sind auf der RESASOL-App zu finden.
In der Nebensaison von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr und in der Hauptsaison durchgehend von 8:30 bis 20:30 Uhr.
Im Empfangsbüro erhält man alle Auskünfte über die Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen über Versorgungsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristische Reichtümer der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen können.

3- GEBÜHREN :

A/ Die Höhe der Gebühren ist digital im Empfangsbüro, online und in den AGB angegeben.

B/ Die Gebühren müssen vor der Anreise bezahlt werden, am 1. Juni für nach diesem Datum gebuchte Aufenthalte, bei der Buchung des Aufenthalts, wenn bis zur Anreise weniger als ein Monat liegt, und am Anreisetag für nicht gebuchte Aufenthalte.

4- RUHE UND ORDNUNG :

Es wird eine angemessene Kleidung verlangt. Jeder Campinggast ist dazu angehalten, Handlungen zu unterlassen, die der Sauberkeit, der Hygiene und dem Aussehen des Campingplatzes unzuträglich sind. Die Campinggäste werden dringend gebeten, jede Form von Lärm und Gesprächen, welche ihre Nachbarn stören könnten, zu unterlassen. Audiogeräte müssen dementsprechend eingestellt werden. Das Öffnen der Türen und Kofferräume muss so leise wie möglich erfolgen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr ist eine absolute Nachtruhe einzuhalten. Es ist verboten, verunreinigtes Wasser und/oder Abwasser auf den Boden oder in die Rinnen zu gießen, es muss in den dafür vorgesehenen Anlagen entleert werden. Haushaltsabfälle, Abfälle aller Art und Papier müssen in die am Eingang des Campingplatzes befindlichen Sortieranlagen geworfen werden. Die sanitären Einrichtungen sind von den Benutzern immer tadellos sauber zu halten. Waschen ist nur in den dafür vorgesehenen Becken erlaubt. Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz ist wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Für Schäden an der Begrünung, den Umzäunungen, dem Grundstück oder den Einrichtungen des Campingplatzes muss der Verursacher aufkommen. Pflanzen und Blumenschmuck dürfen nicht beschädigt werden. Es ist dem Campinggast verboten, in die Bäume Nägel zu schlagen, Äste abzuschneiden und das Grundstück zu bepflanzen. Weiterhin ist es nicht erlaubt, den Stellplatz einer Campingunterkunft mit eigenen Mitteln abzugrenzen (Draht, Kette, Äste usw.) oder Rinnen/Löcher in den Boden zu graben. Es ist verboten, Pflöcke mit einer Länge von mehr als 30 cm in den Boden zu treiben, da unterirdisch Elektrokabel verlegt sind. Es ist untersagt, in Bäumen TV-Antennen anzubringen. Zwischen Bäumen oder anderen Dingen gespannte Wäscheleinen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Es ist strengstens verboten, Zäune zu bauen, Wohnwagen oder Wohnmobile, unabhängig von ihren Abmessungen, der Fähigkeit zur Mobilität (Anhängerkupplung, Räder etc.) zu berauben, gebrauchte Gegenstände zu lagern. Es ist verboten, ohne behördliche Genehmigung transportable oder demontierbare Häuser, so genannte Leichtbauten für Freizeitzwecke aufzubauen. Die von den Campingunterkünften belegte Fläche darf nicht 30 % des Stellplatzes überschreiten. Jegliche Erweiterung oder Anbauten aus Holz, Blech oder anderem Material (Terrassen höher als 0,60 m, fester Vorbau, Veranda, Gartenhaus, Zäune, Pflanzungen) sind streng verboten. Nur flexible Vorzelte, die zur Erweiterung von Wohnwagen aufgestellt werden, sind erlaubt (Zeltplanen mit leichtem Rahmen aus problemlos entfernbarem Gestänge) und müssen am Ende jedes Aufenthalts abgebaut werden. Außerdem ist jede elektrische Installation unter diesen Vorzelten strengstens verboten.
Es ist strengstens verboten, Ihr Elektrofahrzeug an Ihrer Vermietung anzuschließen, egal für welchen Zeitraum. Die Belegung von Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge mit Verbrennungsmotoren oder nicht aufgeladenen Elektrofahrzeugen ist verboten und wird dem Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs in Rechnung gestellt.

5- VERKEHR :

Innerhalb des Campingplatzes gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Zwischen 23 und 6 Uhr ist das Fahren von Motorfahrzeugen verboten, ausgenommen Service- und Rettungsfahrzeuge. Parkende Fahrzeuge dürfen nicht den Verkehr, die Unterbringung von neu anreisenden Campinggästen oder die internen Services des Campingplatzes behindern.
Die Zugänge zum Strand sind zwischen 23 Uhr und 8 Uhr geschlossen, es ist verboten, sie zu erklimmen, um den Campingplatz zu betreten oder zu verlassen. Während dieser Zeit müssen Sie über den Fußgängerweg zum Eingang des Campingplatzes gehen, um von dort zum Strand zu gelangen.

6- TIERE :

Auf den Stellplätzen sind maximal zwei Haustiere (außer gefährliche Hunde der Kategorie 1 und 2) gegen einen Aufpreis zugelassen (siehe Tabelle) Haustiere sind nur in bestimmten Kategorien von Mobilheimen erlaubt, wie auf unserer Website angegeben. Tiere MÜSSEN ZWINGEND an der Leine gehalten werden, ein Halsband tragen, gekennzeichnet und geimpft sein, über einen Impfpass verfügen und an der Rezeption angemeldet worden sein. Der Besitzer muss in der Lage sein, bei jeder Kontrolle einen Impfpass auf dem neuesten Stand vorzuweisen. Die Tiere dürfen nicht frei herumlaufen. Sie dürfen nicht allein auf dem Campingplatz zurückbleiben, auch wenn sie angebunden oder gar eingesperrt sind, wenn deren Besitzer nicht da sind. Letztere haften finanziell und zivilrechtlich für jeden durch die Tiere verursachten Schaden. In den öffentlichen Anlagen sind Tiere nicht erlaubt.

7- BESUCHER :

Besucher sind nach Genehmigung durch den Betreiber auf dem Campingplatz erlaubt. Die diese empfangenden Campinggäste haften für sie. Die Besucher müssen sich an die Campingplatzordnung halten. Sie müssen sich vor dem Betreten des Campingplatzes im Empfangsbüro unter Angabe der Person(en), die sie besuchen, eine Genehmigung dazu einholen. Das Tragen des Besucherarmbands ist Pflicht. Unter keinen Umständen ist es Besuchern gestattet, mit ihrem Fahrzeug auf den Campingplatz zu fahren. Um die Ruhe der Campinggäste zu gewährleisten, ist der Zugang zum Campingplatz für Nicht-Camper, (ambulante) Händler, Vertreter, Spaziergänger, Picknicker usw. verboten. Besuchern ist es nicht gestattet, den Schwimmbadbereich zu nutzen und an den Animationen teilzunehmen.

8- PREMIUM-VIERTEL :

Bei einem Premium-Stellplatz, einer Premium-Mietunterkunft mit eigenem Whirlpool ist dieser ausschließlich für die Campinggäste vorbehalten, die für diese(n) Stellplatz/Mietunterkunft angemeldet sind. Einem nicht unter dieser Nummer angemeldeten Besucher ist der Zugang nicht erlaubt. Kinder unter 10 Jahren dürfen diesen privaten Whirlpool nicht nutzen. Jedes Kind über 10 Jahre kann diese Einrichtung nur unter der Aufsicht der Eltern oder der für sie verantwortlichen Erwachsenen nutzen.

9- SICHERHEIT :

A/ Auf dem Campingplatz dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden.

B/ Jegliches Feuer (Grill, Holz, Kohle, Strom, Gas etc.) ist streng verboten. Kocher müssen in perfektem Betriebszustand gehalten und dürfen nicht in einem Zelt, in der Nähe eines Autos oder unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Grillen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Im Falle eines Brands ist unverzüglich die Campingplatzleitung zu unterrichten. Spiritus- oder Benzinkocher sind streng verboten.

C/ An der Rezeption befindet sich eine Erste-Hilfe-Tasche.

D/ Die Schranke des Campingplatzes ist von 23 bis 6 Uhr geschlossen.

E/ Die Campingplatzleitung hat eine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung des Campingplatzes, aber die Gäste sind dazu aufgerufen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen. Die Campingplatzleitung haftet in keinem Fall für den Verlust persönlicher Gegenstände, Diebstähle, Verletzungen oder Schäden, die den Campinggästen oder ihrem Eigentum während ihres Aufenthalts entstehen können, es sei denn, es kann ein Verschulden des Campingplatzes nachgewiesen werden. Insbesondere haftet die Direktion nicht für Gegenstände, die von den Stellplätzen entwendet werden. Die Campingplatzleitung haftet hingegen für die im Empfangsbüro abgegebenen Gegenstände. Für die sichere Aufbewahrung der Wertsachen des Campinggastes besteht die Möglichkeit zur Mietung von Einzelsafes.

F/ Die Campingplatzleitung lehnt jede Haftung im Falle eines Unfalls der Kinder ab, die stets von den Eltern beaufsichtigt werden müssen.

10- UMGEBUNG :

Sie halten sich unter einem Kiefernwald auf, der Sie vor der Hitze schützt, aber zwei natürliche Nachteile hat: Kiefernzapfen fallen bei heißem Wetter und Äste bei starkem Wind oder Sturm ab. Trotz der sorgfältigen Pflege und Beschneidung dieses Waldes kann die Campingplatzleitung nicht für diese Naturereignisse haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt nachweislich ein Verschulden vor. Das Waschen von Fahrzeugen ist außer in dem dafür vorgesehenen Bereich nicht erlaubt.

11- ABSTELLPLATZ :

Falls der Campinggast nicht zum vorgesehenen Termin abreist, sorgt der Campingplatz für die Freigabe des Stellplatzes, indem er die Freizeitunterkunft (Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) auf den Außenparkplatz verlegt. Für diese unrechtmäßige und nicht genehmigte Belegung des Stellplatzes oder des Parkplatzes wird eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € inkl. MwSt. pro Tag bis zur vollständigen Räumung der Orte fällig

12- BRIEFE UND PAKETE :

Die zu versendenden Postkarten sind in die dafür vorgesehenen Briefkästen zu werfen. Im Falle des Nichterhalts eines Briefs oder Pakets kann der Campingplatz nicht haftbar gemacht werden. Wenn ein Gast persönliche Dinge auf dem Campingplatz vergisst und diese von den Teams vor Ort gefunden werden, setzen sich diese mit dem Gast in Verbindung, um ihn darüber zu informieren und ihm die Höhe der Versandkosten mitzuteilen. Im Anschluss an dieses Gespräch muss der Kunde die Portokosten vor dem Versand des Pakets begleichen.

13- EINHALTUNG :

A/ Jeglicher Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und Wegen (außer Bar und Restaurant) gemäß der geltenden Gesetzgebung streng verboten.

B/ Gemäß der französischen Gesetzgebung ist jeglicher Drogenkonsum auf dem gesamten Campingplatz strengstens untersagt.

C/ Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn sie datiert, unterschrieben, so genau wie möglich sind und sich auf aktuelle Ereignisse beziehen sowie überprüft wurden.

14- BEKANNTMACHUNG :

Die vorliegende Campingplatzordnung wird im Empfangsbüro digital angezeigt und dem Gast auf Wunsch ausgehändigt.

15. RECHT AM EIGENEN BILD :

Der Name und das Bild des Campingplatzes sind alleiniges Eigentum des Campingplatzes.
Während seiner Aufenthalte kann es vorkommen, dass der Gast auf dem Campingplatz fotografiert oder gefilmt wird. Der Campingplatz und die RESASOL-Reservierungszentrale können diese Fotos oder Filme möglicherweise zu kommerziellen oder Werbezwecken verwenden, es sei denn, der Gast teilt der Rezeption bei Ankunft schriftlich mit, dass er dagegen Einspruch erhebt.
Die abgebildeten Fotos und Pläne in unseren verschiedenen Kommunikationsmitteln sind unverbindlich und können nicht als Grundlage für eine Reklamation dienen.

16. VERSTOSS GEGEN DIE CAMPINGPLATZORDNUNG :

Im Falle, dass ein Campinggast den Aufenthalt anderer Campinggäste stört oder gegen die Bestimmungen der vorliegenden Campingplatzordnung verstößt, kann der Betreiber oder dessen Vertreter diesen mündlich oder ggf. schriftlich auffordern, die Störungen zu unterlassen. Jede Zuwiderhandlung kann zur strafrechtlichen Verweisung des Urhebers führen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Campingplatzordnung und nach Ermahnung durch den Betreiber oder dessen Vertreter kann Letzterer auf gerichtlichem Weg vom Vertrag zurücktreten. Bei strafrechtlichen Verstößen kann der Betreiber die Ordnungskräfte rufen.

17. AUSNAHME :

Eine punktuelle Ausnahmeregelung von der vorliegenden Campingplatzordnung führt nicht zu einer dauerhaften Ausnahmeregelung. Der Campingplatz behält sich das Recht vor, diese Campingplatzordnung jederzeit zu ändern, die veränderte Form wird verbindlich, sobald die Änderungen vorgenommen wurden.